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kreisverband stuttgart DIE LINKE.

Rückschritt für die Demokratie auf kommunaler Ebene

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 17.07.2009 weist die Gültigtkeit des Bürgerbegehrens von 67.000 Bürgern Stuttgarts zurück.

“Das Urteil ist keine Sternstunde der Demokratie und ein Rückwärtsschritt im Hinblick auf die allseits versprochene Steigerung von Bürgerbeteiligungen. Ebenso schürt das Urteil die Politikverdrossenheit und senkt die Akzeptanz der Stuttgarter Bürger hinsichtlich Stuttgart 21 erst recht,” sagt Mitkläger Gangolf Stocker.

Er kritisiert weiter: “Die heutige Verhandlung und die ausführlichen Erörterungen der Vorsitzenden Richterin haben aber erhebliche Zweifel darüber aufkommen lassen, ob die baden-württembergische Gemeindeordnung überhaupt in der Praxis Bürgerbegehren und Bürgerentscheide will. Wenn ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss dadurch unterlaufen werden kann, dass der Bürgermeister am nächsten Tag Verträge unterschreibt, weil das Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, dann kann man diesen Paragrafen 21 der Gemeindeordnung eigentlich auch streichen. Das Gericht, hat deutlich gemacht, dass die Gemeindeordnung Baden-Württembergs erhebliche Mängel aufweist und zu völlig unbefriedigenden Ergebnissen in der Rechtsprechung führt.”

Das Ignorieren, des durch 67.000 Unterschriften dokumentierten Bürgenwillens, stellt ein nicht zu akzeptierendes Defizit in einer demokratischen Gesellschaft dar.

DIE LINKE. Stuttgart stellt sich geschlossen auf die Seite der Stuttgart 21 Gegner und wird wird auch weiterhin gegen dieses Prestigeprojekt kämpfen. DIE LINKE setzt sich für eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Stuttgart ein, um zukünftig Bürgerentscheide zu erleichertn und die Missachtung des Bürgerwillens zu verhindern.

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